Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kanbuk e.U. · Inhaber: Alexander Leeb · FN 593186h · UID ATU77391136 · Utendorfgasse 33/19, 1140 Wien, Österreich · office@kanbuk.com (im Auftritt: „Kanbuk Werbeagentur")


§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Anfragen und Verträge zwischen der Kanbuk e.U. (im Folgenden „Agentur") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde").

1.2 Die AGB sind sowohl auf Unternehmer (B2B) als auch auf Verbraucher (B2C) anwendbar. „Unternehmer" und „Verbraucher" bestimmen sich nach § 1 KSchG. Bestimmungen, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet.

1.3 Ist der Kunde Verbraucher, gehen zwingende verbraucherschützende Vorschriften (insbesondere KSchG und FAGG) diesen AGB jedenfalls vor. Entgegenstehende oder verbraucherbenachteiligende Klauseln gelten ihm gegenüber als nicht vereinbart, ohne dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt wird.

1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.5 (Nur gegenüber Unternehmern.) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung im Einzelfall schriftlich zu.

§ 2 Verhältnis zu Rahmenvertrag, Leistungsschein und AVV

2.1 Diese AGB bilden die allgemeine Grundlage der Geschäftsbeziehung und werden bei der Anfrage (z. B. über das Kontaktformular der Website) durch ausdrückliche Bestätigung des Kunden einbezogen.

2.2 Bei einer konkreten Beauftragung schließen die Parteien zusätzlich einen Rahmen-Agenturvertrag sowie je Projekt einen Leistungsschein (Angebot/Auftragsbestätigung) und – soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden – einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

2.3 Rangordnung bei Widersprüchen: Leistungsschein vor Rahmen-Agenturvertrag vor diesen AGB. In Datenschutzfragen geht ein AVV vor. Diese AGB sind somit das allgemeinste Dokument; die Einzelheiten der Leistungserbringung (insbesondere Nutzungsrechte, Haftung, Gewährleistung, Laufzeit) regelt vorrangig der Rahmen-Agenturvertrag.

§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Agentur stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.

3.2 Sendet der Kunde über das Kontaktformular oder auf anderem Weg eine Anfrage, gibt er damit noch keine verbindliche Auftragserklärung ab. Mit Absenden bestätigt er, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

3.3 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.

3.4 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots/Leistungsscheins durch den Kunden, entweder durch Unterfertigung (auch elektronisch) oder durch dokumentierte elektronische Zustimmung (z. B. ausdrückliche Bestätigung per E-Mail).

§ 4 Konzept- und Ideenschutz (Pitching)

4.1 Lädt der Kunde die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrages ein, ein Konzept oder eine Präsentation zu erstellen, treten die Parteien dadurch in ein vorvertragliches Verhältnis. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur dabei kostenintensive Vorleistungen erbringt.

4.2 Sprachliche und grafische Bestandteile des Konzepts, die Werkhöhe erreichen, sind urheberrechtlich geschützt; eine Nutzung oder Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

4.3 Auch werberelevante Ideen ohne Werkhöhe, die der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben (z. B. Werbeschlagworte, Texte, Gestaltungsansätze), darf der Kunde nicht außerhalb eines mit der Agentur geschlossenen Hauptvertrages wirtschaftlich verwerten.

4.4 Meint der Kunde, ihm seien Ideen präsentiert worden, auf die er bereits zuvor selbst gekommen ist, hat er dies binnen 14 Tagen ab Präsentation per E-Mail unter Anführung nachvollziehbarer Nachweise mitzuteilen.

§ 5 Leistungen (Überblick)

5.1 Die Agentur erbringt Leistungen in den Säulen Web, Grafik, Online Marketing und KI-Automatisierung sowie ergänzende Schulung und Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsschein und dem Rahmen-Agenturvertrag.

5.2 Kein Erfolgsversprechen. Bei Marketing-, SEO-, Werbe- und KI-Leistungen schuldet die Agentur eine fachgerechte Leistungserbringung, nicht einen bestimmten Erfolg. Bestimmte Rankings, Reichweiten, Anfrage- oder Umsatzergebnisse werden nicht zugesichert. Einzelheiten regelt der Rahmen-Agenturvertrag.

5.3 Referenzergebnisse. Hinweise der Agentur auf Ergebnisse und Kennzahlen früherer Projekte (z. B. in Portfolio, Website oder Angeboten) beschreiben Einzelfälle unter den damaligen Bedingungen und stellen keine Zusicherung, Garantie oder Prognose vergleichbarer Ergebnisse für den Kunden dar.

§ 6 Preise und Zahlung (Überblick)

6.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6.2 Die Einzelheiten zu Honorar, Anzahlung, Ratenzahlung, Zahlungsziel und Abrechnung ergeben sich aus dem Leistungsschein und dem Rahmen-Agenturvertrag.

§ 7 Mitwirkung, Nutzungsrechte, Referenz (Überblick)

7.1 Den Umfang der Mitwirkungspflichten des Kunden, die Einräumung von Nutzungsrechten (insbesondere die exklusive Rechteeinräumung an Endwerken erst nach vollständiger Zahlung) sowie Referenz und Eigenwerbung regelt vorrangig der Rahmen-Agenturvertrag.

7.2 Referenz: Gegenüber Unternehmern ist die Agentur berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu zeigen (Widerspruch jederzeit möglich). Gegenüber Verbrauchern erfolgt dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

§ 8 Gewährleistung und Haftung (Überblick)

8.1 Gewährleistung und Haftung richten sich nach dem Rahmen-Agenturvertrag.

8.2 (Gegenüber Verbrauchern) gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen; die zwingenden Verbraucherrechte bleiben unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig, und nie für Personenschäden.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Vorschriften (DSGVO, DSG). Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen der Website enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter https://kanbuk.com/datenschutz.

9.2 Soweit die Agentur Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei KI-Leistungen), wird hierüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fernabsatz und Auswärtsgeschäfte)

10.1 Anwendungsbereich. Dieser Paragraph gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über die Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume der Agentur geschlossen wird.

10.2 Rücktrittsrecht. Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. – bei Lieferung von Waren – mit deren Erhalt.

10.3 Ausübung. Der Rücktritt ist gegenüber der Agentur (Kanbuk e.U., Utendorfgasse 33/19, 1140 Wien, office@kanbuk.com) durch eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) zu erklären. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anhang) verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

10.4 Folgen des Rücktritts. Tritt der Verbraucher zurück, erstattet die Agentur alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, vorbehaltlich des Wertersatzes nach § 10.6.

10.5 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Verbraucher, dass die Agentur mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Bei Dienstleistungen muss er zugleich zur Kenntnis nehmen, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, wenn die Agentur die Leistung vollständig erbracht hat. Die Agentur holt diese ausdrückliche Erklärung gesondert ein (z. B. im Leistungsschein).

10.6 Wertersatz. Tritt der Verbraucher zurück, nachdem er einen vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt hat, schuldet er für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen einen anteiligen Wertersatz, der dem Verhältnis der erbrachten zur gesamten vereinbarten Leistung entspricht.

10.7 Erlöschen und Ausnahmen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn die Agentur die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher die Erklärung nach § 10.5 abgegeben hat. Darüber hinaus besteht kein Rücktrittsrecht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des § 18 FAGG, insbesondere bei Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell gestaltete Logos oder Websites), sowie bei digitalen Inhalten unter den dort genannten Voraussetzungen. 

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.2 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. (Gegenüber Verbrauchern) bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

11.3 (Nur gegenüber Unternehmern.) Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. (Gegenüber Verbrauchern) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (insbesondere § 14 KSchG).

11.4 Personenbezogene Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.


Stand: 26.06.2026· Version 1.0