Zum Blog Webdesign

Barrierefreiheitsgesetz – Website & Webshop konform machen

Das Gesetz gilt längst – aber betrifft es Ihren Shop wirklich und was müssen Sie jetzt tun?

Barrierefreiheitsgesetz – Website & Webshop konform machen

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes zieht Österreich eine ernüchternde Bilanz. In einer aktuellen Länder-Analyse des Anbieters Accessiway landen österreichische Websites mit durchschnittlich 3,9 Barrieren pro Seite auf dem letzten Platz – hinter Deutschland und Großbritannien. Beim Sozialministerium sind bereits 84 Verfahren eröffnet. Die Frage ist also nicht mehr, ob das Gesetz greift, sondern ob Ihre Website und Ihr Webshop dazu passen.

Die kurze Antwort vorweg: Wenn Sie online verkaufen, Termine oder Buchungen anbieten und kein Kleinstunternehmen sind, müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei sein. Der Maßstab dafür ist die europäische Norm EN 301 549, die in der Praxis auf die Web-Richtlinien WCAG der Stufe AA hinausläuft. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro.

Wen das Barrierefreiheitsgesetz betrifft – und wen nicht

Das Barrierefreiheitsgesetz richtet sich an Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen an Endkundinnen und Endkunden anbieten. Entscheidend ist nicht, ob Sie einen klassischen Onlineshop führen, sondern ob auf Ihrer Website etwas abgewickelt werden kann: eine Bestellung, eine Zahlung, eine Buchung.

Ein paar Beispiele aus dem Alltag:

Nicht direkt betroffen sind reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktion – die digitale Visitenkarte eines Handwerkers, auf der nur Leistungen und eine Telefonnummer stehen. Auch rein geschäftliche Angebote zwischen Unternehmen sind ausgenommen. Sobald aber eine Buchung oder ein Kauf möglich ist, kippt die Einordnung.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme – und ihr Haken

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat.

Der Haken: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer als Kleinstunternehmen ausschließlich Dienstleistungen über seine Website anbietet, ist ausgenommen. Wer dagegen Produkte verkauft, die selbst unter das Gesetz fallen – etwa E-Book-Reader oder bestimmte Hardware –, kann sich nicht darauf berufen.

Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens setzen größere Auftraggeber eine barrierefreie Website zunehmend voraus, auch wenn Sie selbst befreit wären. Zweitens ist die Ausnahme kein Dauerzustand, sobald Ihr Unternehmen wächst.

Was „barrierefrei" konkret heißt

Barrierefrei bedeutet nicht, dass Ihre Website anders aussehen muss. Es bedeutet, dass alle Menschen sie nutzen können – auch jemand, der nicht sieht, nicht hört oder keine Maus bedienen kann. Die Norm EN 301 549 stützt sich dafür auf die WCAG, die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines. Was das im Alltag heißt:

Das sind keine exotischen Sonderwünsche, sondern Grundlagen sauberer Webentwicklung – die nur lange niemand eingefordert hat.

Schritt für Schritt: Website und Webshop konform machen

Konformität ist kein einzelner Knopf, sondern ein überschaubarer Prozess in fünf Schritten.

  1. Betroffenheit klären. Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt unter das Gesetz fallen und ob die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift. Das entscheidet, wie dringend der Rest ist.

  2. Bestandsaufnahme machen. Lassen Sie Website und Shop gegen die WCAG-Kriterien prüfen. Wichtig: Automatische Test-Tools finden nur rund 30 bis 40 Prozent der Probleme. Den Rest – etwa ob sich der Kaufprozess wirklich per Tastatur und Screenreader durchklicken lässt – findet nur eine manuelle Prüfung. Wer nur ein Browser-Plugin laufen lässt, hat nicht geprüft, sondern sich beruhigt.

  3. Barrieren beheben. Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare und Navigation tastaturfähig machen, die Seitenstruktur sauber auszeichnen. Bei vielen Seiten ist das Fleißarbeit, bei tief verschachtelten Shops geht es in die Technik.

  4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Betroffene Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Erklärung bereitstellen, üblicherweise im Footer unter „Barrierefreiheit". Darin steht, welche Anforderungen erfüllt sind, welche begründeten Ausnahmen bestehen, eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und die zuständige Behörde.

  5. Konform bleiben. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede neue Funktion, jeder neue Shop-Bereich muss den Standard halten. Am einfachsten gelingt das, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird.

Was das für kleine Unternehmen heißt

Für ein kleines Unternehmen mit wenig Zeit klingt das nach viel. Drei Dinge helfen bei der Einordnung.

Erstens hält sich der Irrtum, man habe ohnehin bis 2030 Zeit. Die Übergangsfrist bis Juni 2030 betrifft aber alte Dienstleistungsverträge und langlebige Geräte wie Zahlungsterminals – nicht Ihren laufenden Webauftritt. Ein Shop, der heute online ist, muss heute konform sein.

Zweitens liegt die Verantwortung bei Ihnen als Betreiber, nicht bei der Agentur, die die Seite gebaut hat. Sie können sich vertraglich absichern und im Schadensfall Regress nehmen – im ersten Zugriff haftet aber, wessen Name im Impressum steht.

Drittens muss nicht alles auf einmal perfekt sein. Das Gesetz kennt bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen den Grundsatz „Beraten vor strafen". In der Regel kommt zuerst die Aufforderung, Mängel zu beheben – nicht sofort die Höchststrafe. Wer nachweislich an der Umsetzung arbeitet, steht deutlich besser da als jemand, der das Thema aussitzt.

Sauber gebaut statt nachträglich geflickt

Es gibt zwei Wege zu einer barrierefreien Website: nachträglich flicken oder von Anfang an richtig bauen. Der zweite ist fast immer der günstigere.

Eine Seite, die von Grund auf nach den Barrierefreiheits-Prinzipien entsteht, erfüllt den Standard nebenbei. Sauberes HTML, durchdachte Struktur und brauchbare Kontraste sind ohnehin gutes Handwerk. Eine bestehende Seite nachzurüsten heißt dagegen oft, an vielen kleinen Stellen gleichzeitig anzusetzen.

Wenn Sie Ihre Website oder Ihren Shop ohnehin überarbeiten, ist das der richtige Moment. Wir bauen eine Website, die von Grund auf barrierefrei ist – technisch sauber, ohne dass Sie sich um jede einzelne WCAG-Vorgabe kümmern müssen. Bei bestehenden Seiten prüfen wir, wo die größten Barrieren liegen, und beheben sie gezielt.

Ein ehrliches Wort dazu: Ob die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift oder eine Anforderung für Sie eine unverhältnismäßige Belastung wäre, ist eine rechtliche Einzelfallfrage – die klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Was wir liefern, ist die saubere technische Umsetzung.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Barrierefreiheitsgesetz?

Ja, sobald der Shop Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkauft. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme – und das auch nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer Produkte verkauft, fällt trotz Kleinstgröße unter das Gesetz.

Das hängt von Umfang und Ausgangszustand ab, eine pauschale Zahl wäre unseriös. Eine neue Website von Grund auf barrierefrei zu bauen, kostet kaum mehr als ohne diesen Anspruch, weil sauberes Handwerk die Basis ist. Teurer wird es, wenn eine bestehende, über Jahre gewachsene Seite umfassend nachgerüstet werden muss.

Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, und Overlay-Widgets, die per Klick Kontrast oder Schriftgröße ändern, ersetzen keine barrierefrei gebaute Seite. Sie können einzelne Hürden senken, machen eine Website aber nicht automatisch konform. Die manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader bleibt nötig.

Wenn auf Ihrer Website nichts abgewickelt werden kann – keine Buchung, kein Kauf, keine verbindliche Bestellung –, fällt sie in der Regel nicht direkt unter das Barrierefreiheitsgesetz. Sobald aber eine Terminbuchung oder ein Bestellvorgang dazukommt, ändert sich das. Im Zweifel lohnt die Prüfung. Ob Sie betroffen sind und wie groß der Aufwand wirklich ist, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch klären. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website steht, sehen wir uns das in einer kostenlosen Erstberatung gemeinsam an.

Kostenlos & unverbindlich

Brauchen Sie Unterstützung bei einem bestimmten Thema?

In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation – ehrlich, unverbindlich und mit klaren nächsten Schritten.

Kostenlose Beratung anfragen Projekt besprechen